Das hat für Sie entscheidende Vorteile:
- es gibt eine verbindliche und sehr transparente Kalkulationsgrundlage
- jeder Gutachter des BVS – also auch wir – berechnet sein Honorar exakt wie jeder Gutachterausschuss des Landes NRW
- die Kosten richten sich nach den ermittelten Werten und sind daher klar kalkulierbar
Die einfache Formel zur Kostenermittlung lautet:

Grundgebühr plus Promillanteil des Objektwertes
Hinzu kommen lediglich Nebenkosten wie Fahrtkosten, Schreibarbeiten, Vervielfältigungen und natürlich die MWST.
Gerne unterbreiten wir Ihnen in einem persönlichen Gespräch ein Angebot.