Nach dem Wegfall der Honorartafel des HOAI, hat sich der BVS entschlossen, seine Honorarkalkulation an der allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung des Landes NRW auszurichten.

Das hat für Sie entscheidende Vorteile:
  • es gibt eine verbindliche und sehr transparente Kalkulationsgrundlage
  • jeder Gutachter des BVS – also auch wir – berechnet sein Honorar exakt wie jeder Gutachterausschuss des Landes NRW
  • die Kosten richten sich nach den ermittelten Werten und sind daher klar kalkulierbar

Die einfache Formel zur Kostenermittlung lautet:

Grundgebühr plus Promillanteil des Objektwertes

Hinzu kommen lediglich Nebenkosten wie Fahrtkosten, Schreibarbeiten, Vervielfältigungen und natürlich die MWST.

Gerne unterbreiten wir Ihnen in einem persönlichen Gespräch ein Angebot.